Rechtsanwalt

Ich bin Fachanwalt für Familienrecht. Jeden Tag begegne ich Menschen, die in einem familiären Konflikt stehen. Ich entwickele mit ihnen Strategien zur Bewältigung dieser Konflikte. Zu meinem Beruf gehört, dass ich die neuesten Entwicklungen in diesem Rechtsgebiet beobachte, um sie unmittelbar in meiner Arbeit umzusetzen. Ich glaube, dass ein Rechtsanwalt nur dann gut sein kann, wenn es ihm gelingt, die menschliche Dimension jedes einzelnen Falles nicht aus dem Auge zu verlieren.

Meine Mitarbeiterinnen und ich wissen, dass der Gang zum Rechtsanwalt nicht immer leicht ist. Wir wollen es Ihnen in dieser schwierigen Zeit so angenehm wie möglich machen. Wir unterstützen Sie. Wir nehmen uns Ihren Sorgen an.

Philosophie

Fokus: Friede

Rechtsanwälte lernen in ihrer Ausbildung, dass man Konflikte löst, indem man die zu entscheidenden Fragen anhand von Gesetzen und der aktuellen Rechtsprechung beantwortet.

Anwälte sind Interessenvertreter. Sie wollen das Gericht davon überzeugen dass ihre Rechtsauffassung die richtige ist und die Gegenseite mit ihrer Auffassung falsch liegt. Die Anwälte gehen dabei konfrontativ vor: Es geht um Stärke und um das Prinzip, “wer die besseren Karten hat, gewinnt“. Die Anwälte versuchen, der anderen Partei Fehler nachzuweisen, sie klein zu halten. Das Gericht entscheidet dann nach einem Falsch/Richtig Schema: Es gibt einen Gewinner und einen Verlierer- Ende der Sitzung!

Diese Form der Konfliktbewältigung greift jedoch in manchen Fällen zu kurz und ist für die Beteiligten eines Konfliktes oft unbefriedigend. Die wahren Ursachen eines Konfliktes, die hinter dem Konflikt liegenden Bedürfnisse und Interessen der Beteiligten, spielen bei einer konfrontativen Konfliktlösungstrategie keine besondere Rolle. Es geht ja schließlich um Gesetze, Regelungen und Geld und nicht um Bedürfnisse und „Befindlichkeiten“.

Deshalb fragt niemand danach, warum eigentlich eine bestimmte Position eingenommen wird. Gerade im Familienrecht entstehen dadurch „schiefe“ Lösungen. Viele meiner Kollegen praktizieren das Prinzip der konfrontativen Konfliktlösung. Oft ist dies auch gut und sinnvoll, zum Beispiel, wenn es um den Schutz von Schwächeren geht. Auch ich bediene mich dann dieser Methode.

In manchen Fällen ist es jedoch sinnvoller und auf Dauer befriedigender für alle Beteiligten, wenn nach einem gemeinsamen Interesse geforscht wird, welches die streitenden Parteien verbindet. Die könnte beispielsweise der Wunsch beider Eltern sein, dass es trotz ihres Zerwürfnisses den Kindern nach der Scheidung gut gehen soll. Aufbauend auf diesem gemeinsamen Interesse könnten dann interessante und nachhaltige Lösungen entwickelt werden. Diese kooperative Konfliktlösungsstrategie nach dem sogenannten Harvard-Konzept ist eine moderne und ungewöhnliche Vorgehensweise. Sie wird im Rahmen der Mediation angewandt, bringt aber auch im streitigen Verfahren viele Vorteile. Bei dieser Herangehensweise an den Konflikt wird nicht mit dem Gegner „geschmust“. Die Verhandlungen sind genauso hart, jedoch effektiver und gewinnbringender. Denn es wird danach geforscht, ob es nicht eine Lösung des Konfliktes gibt, die beiden Seiten Vorteile bietet. Idealerweise endet der Streit dann mit zwei Siegern, statt wie üblich, mit einem Sieger und einem Verlierer. Dank meiner Zusatzausbildung an der Fernuniversität Hagen, bin ich in der Lage, Ihnen beide Herangehensweisen an den Konflikt als anwaltliche Dienstleistung anzubieten. Wir klären am Anfang gemeinsam, welche Strategie wir anwenden werden.

Familienrecht

Für Familien im Recht.
 
Als Fachanwalt für Familienrecht begegne ich täglich Menschen in ganz unterschiedlichen Konfliktsituationen. So individuell Ihre persönliche Situation ist, so universell sind dabei oftmals die Themen:
 
- Probleme im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung von Ehepaaren
- Fragen der Vermögensauseinandersetzung und des Zugewinnausgleiches
- Ehegatten Unterhalt
- Kindesunterhalt
- Ausgleich von Versorgungsanwartschaften bei der Ehescheidung (Versorgungsausgleich)
- Teilung des Hausrates
 
Zum Familienrecht zählt auch das Kindschaftsrecht. Dieses Rechtsgebiet betrifft folgende Fragen:
 
- Abstammung
- Vaterschaftsanfechtungs- und Feststellungsklagen
- Unterhaltsfragen bei nichtehelichen Kindern
- Elterliche Sorge -Sorgerecht
- Umgangsrecht
 
Sind die Beteiligten einer Familiensache unterschiedlicher Nationalität, oder leben sie in unterschiedlichen Ländern, so haben wir es mit internationalem Familienrecht zu tun. Hier stellen sich Fragen, welches nationale Gericht zuständig ist und welches Recht anwendbar ist.
 
Auch Kindesentführungen in das Ausland gehören zu diesem Rechtsgebiet.
 
Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, berate ich und vertrete ich Sie gegenüber dem Täter. Ich führe für Sie Verfahren nachdem Gewaltschutzgesetz, vertrete Sie im Rahmen einer Nebenklage und setze mich für gerechten Schadensersatz ein.
 

Kosten

Faire Lösungen zu einem fairen Preis
 
Für eine Erstberatung in ihrer familienrechtlichen Angelegenheit erhebe ich eine pauschale Beratungsgebühr in Höhe von 190,-- € inklusive Umsatzsteuer. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Sie betreffenden Rechtsthemen. Gemeinsam entwickeln wir Strategien zur Problemlösung. Sollte ich später für Sie in dieser Angelegenheit tätig werden, so wird die gezahlte Beratungsgebühr auf später anfallende Gebühren angerechnet.
 
Grundsätzlich gilt:
 
Rechtsanwaltsgebühren werden nach dem Gesetz über die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, dem so genannten RVG, berechnet. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Streitwert der Angelegenheit.
 
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so ist eine Abwicklung mit der Versicherung über meine Kanzlei möglich. Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, können Sie Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren beantragen.
 
Über die Höhe dieser Gebühren informiere ich Sie selbstverständlich vor der Mandatserteilung.